Die KommAustria hat dem AGORA – Verein Arbeitsgemeinschaft offenes Radio – Avtonomno gibanje odprtega radia gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 08.10.2024 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Bad Radkersburg“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „BAD RADKERSBURG 3 (Fernheizwerk) 92,60 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Region rund um Bad Radkersburg in der Südoststeiermark, soweit dieses Gebiet durch die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.