Aufgrund des Antrages von A vom 19.09.2023 betreffend den Twitch-Kanal "stuupsi", abrufbar unter https://www.twitch.tv/stuupsi, hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gemäß § 9 Abs. 8 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl I. Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 135/2023 festgestellt, dass es sich um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.