Die KommAustria hat die Anzeigen von A
· vom 30.11.2023 betreffend den YouTube-Kanal "geekimpact" abrufbar unter https://www.youtube.com/@geekimpact sowie betreffend den YouTube-Kanal "freigelebt" abrufbar unter https://www.youtube.com/@geekimpact sowie
· vom 07.12.2023 betreffend den YouTube-Kanal "plantbasedmedia" abrufbar unter https://www.youtube.com/@plantbasedmedia
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber