Die KommAustria hat der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR), Fernsehstraße 1-4, 8052 Zürich, Schweiz, gemäß § 28 Abs 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilage 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen am Standort „BREGENZ 1 (Pfänder)“ zur Veranstaltung von Hörfunk befristet bis zum 31.12.2024 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber