Die KommAustria hat der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR), Fernsehstraße 1-4, 8052 Zürich, Schweiz, gemäß § 28 Abs 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilage 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen am Standort „BREGENZ 1 (Pfänder)“ zur Veranstaltung von Hörfunk befristet bis zum 31.12.2024 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“