Die KommAustria hat der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR), Fernsehstraße 1-4, 8052 Zürich, Schweiz, gemäß § 28 Abs 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilage 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen am Standort „BREGENZ 1 (Pfänder)“ zur Veranstaltung von Hörfunk befristet bis zum 31.12.2024 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.