• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    20.03.2024
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Schweizerische Radio und Fernsehgesellschaft (SRF)
  • GZ
    KOA 1.004/24-004

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap BREGENZ 1 (Pfänder)

Die KommAustria hat der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR), Fernsehstraße 1-4, 8052 Zürich, Schweiz, gemäß § 28 Abs 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilage 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen am Standort „BREGENZ 1 (Pfänder)“ zur Veranstaltung von Hörfunk befristet bis zum 31.12.2024 erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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