Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 15b Abs. 1 PrR-G in Verbindung mit § 15 Abs. 1, 2 und 3 PrR-G sowie §§ 3 ff Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung terrestrischer Multiplex-Zulassungen für digitalen Hörfunk im Standard DAB+ 2023 (MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung DAB+ 2023 – MUX-AG-V DAB+ 2023) vom 20.04.2023, KOA 4.505/23-008, die Zulassung zum Betrieb der Multiplex-Plattform für digitalen terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ „MUX II – Kärnten, Steiermark und Südburgenland“ erteilt.
Der Bescheid wurde mit den Berichtigungsbescheiden vom 21.03.2024, KOA 4.570 / 24-002 und vom 09.04.2024, KOA 4.570 / 24-003 berichtigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes