• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    31.01.2024
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    O.Univ.-Prof. Dr. Josef Zechner
  • GZ
    KOA 6.300/24-002

Festlegung der Gebühren für Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen

Die KommAustria hat auf Antrag des nichtamtlichen Sachverständigen o.Univ.-Prof. Dr. Josef Zechner die Gebühren für die Erstellung des Gutachtens zur Ermittlung von angemessenen Finanzierungskosten für Anbieter auf dem Vorleistungsmarkt „Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW“ für die Regulierungsperiode 2023 und 2024 vom 28.07.2023 gemäß § 53a Abs. 2 AVG iVm § 30 Z 1 und § 34 Abs. 1 und 5 GebAG und § 273 ZPO wie folgt festgesetzt:
Gebühr für Mühewaltung EUR XXX
Kosten für die Beiziehung von Univ.-Prof. Dr. Otto Randl EUR XXX
Umsatzsteuer (20 %) EUR XXX
Gesamtsumme: EUR XXX

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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