Unter dem Begriff VHCN (Very High Capacity Networks bzw. Netze mit sehr hoher Kapazität) werden feste Breitbandnetze verstanden, bei denen die Glasfaser zumindest bis zum Gebäude reicht (FTTB/H) sowie drahtlose Netze, bei denen die Glasfaser bis zur Basisstation reicht. Weiters sind auch Netze davon umfasst, die zu üblichen Spitzenlastzeiten eine den zuvor erwähnten Netzen ähnliche Leistung erbringen können.
Der Begriff VHCN ist im European Electronic Communications Code (EECC) in Artikel 2 Abs 2 definiert, im TKG 2021in § 4 Abs 2. Weiters hat BEREC basierend auf Art 82 EECC im Oktober 2020 Leitlinien zu den Kriterien, die ein Netz erfüllen muss, um als VHCN zu gelten, veröffentlicht. Diese wurden 2023 und 2025 aktualisiert.
Der weitere Ausbau von Glasfaser hin zu Endkundinnen und Endkunden ist von hoher gesamtwirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung. Die Förderung des Zugangs zu VHCN ist daher sowohl im EECC (Artikel 1 Abs 2) als auch im TKG 2021 (§ 1 Abs 2) als eines der wesentlichen Ziele verankert.
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 sämtliche Haushalte und Unternehmen mit Gigabitverbindungen im Festnetz und 5G zu versorgen (siehe dazu das Digital Decade Policy Programme). Auch die österreichische Bundesregierung strebt in der Breitbandstrategie 2030 eine flächendeckende Versorgung mit Gigabit-fähigen Anschlüssen bis 2030 an.
Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Tätigkeiten der RTR zum Thema VHCN und Glasfaserausbau.
Die RTR unterstützt das Breitbandbüro im zuständigen Ministerium sowie die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), welche die Breitbandförderungen vergibt, bei der Festlegung der Anforderungen in Bezug auf Zugangsbedingungen, Standardangebote und Entgelte in geförderten Glasfasernetzen. Dazu werden beispielsweise Musterverträge und Anforderungskataloge erstellt. Bei Vorliegen der Standardangebote prüft die RTR im Auftrag der FFG, ob diese die Förderungsbedingungen erfüllen.
Um einen besseren Überblick über den Markt für Glasfaseranschlüsse und deren Nutzung zu bekommen, hat die RTR in den Jahren 2018, 2022 und 2023 Studien zu diesem Thema erstellt. Der Bericht "Internetanschlüsse über Glasfaser in Österreich, Status Quo und Ausblick" stellt Daten zur Verfügbarkeit und Nutzung von FTTB- und FTTH-Anschlüssen in Österreich im Jahr 2018 dar und erörtert Faktoren, die den Glasfaserausbau in Österreich beeinflussen.
Der Bericht "Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen in Österreich" vom Dezember 2022 wirft erneut einen Blick auf die Verbreitung von Glasfaseranschlüssen in Österreich, dieses Mal mit Fokus auf Unterschiede bei der Nachfrage in der Geografie. Er gibt einen Überblick über die FTTH-Nutzung in Österreich, zeigt regionale Unterschiede auf und analysiert Faktoren, die diesen Unterschieden zugrunde liegen.
Der Bericht "Open Access Netze in Österreich" vom Dezember 2023 legt den Fokus auf das Thema offene Glasfasernetze. Er gibt einen systematischen Überblick über den status quo, analysiert Preise und Bandbreiten und gibt einen Ausblick auf mögliche zukünftige Themen beim Glasfaserausbau. 2024 wurde ein Update zu den Preisentwicklungen auf Open Access Netzen veröffentlicht.
Aktuelle Informationen zur Glasfaserverfügbarkeit und -nutzung werden auch quartalsweise im RTR Internet Monitor (Abschnitt 6) bereitgestellt.
In vielen europäischen Ländern werden derzeit Kupfernetze durch Glasfasernetze ersetzt. Viele ehemalige Monopolisten haben bereits mit der Abschaltung des Kupfernetzes begonnen, in einigen Ländern ist sie bereits weitgehend abgeschlossen (siehe BEREC-Bericht).
In Österreich hat dieser Prozess noch nicht begonnen, doch wird auch hier der Zeitpunkt kommen, zu dem über die Fragen nachgedacht werden muss, die sich dabei stellen. Aus Sicht der RTR ist es dabei wichtig, eine konsument:innen- und wettbewerbsfreundliche Kupfer-Glasfaser-Migration zu gewährleisten.
Am 15.05.2025 und am 17.11.2025 hielt die RTR Workshops ab, um Themen rund um die Kupfer-Glas-Migration mit Marktteilnehmern und Interessensvertretungen zu diskutieren.
Der Entwurf des Digital Networks Act (DNA), der den bestehenden Rechtsrahmen für Europäische Telekommunikationsnetze und -dienste ersetzen soll, sieht eine verpflichtende Kupfernetzabschaltung bis spätestens 2039 vor. Die RTR beteiligt sich im Rahmen von BEREC an der internationalen Diskussion zu diesen Regelungen. BEREC hat im Juni 2026 ein diesbezügliches Positionspapier erstellt.
Ein weiterer wesentlicher Faktor für den forcierten Ausbau von VHCN-Infrastruktur ist die im 7. Abschnitt TKG 2021 normierte Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leitungsrechten, Standortrechten sowie der Mitbenutzung bestehender Infrastruktur. Der RTR kommt hierbei insofern eine tragende Rolle zu, als die Zuständigkeit für diese Verfahren seit der TKG-Novelle 2021 bei der RTR liegt.
Die RTR trifft auch Entscheidungen im Bereich der Baukoordinierung (§§ 68 f TKG 2021) und hat im November 2023 Rechtsansichten zu diesen Verfahren veröffentlicht. Zeitglich wurde die RTR-Broschüre zu Leitungs- und Standortrechten aktualisiert.
Im November 2025 trat der Gigabit Infrastructure Act (GIA) in Kraft und löst damit die Broadband Cost Reduction Directive (BCRD) ab. Betreffend die Bestimmungen für den Zugang zu bestehenden physischen Infrastrukturen ("Mitbenutzung" - Art 3 GIA) verfasst die Europäische Kommission Orientierungshilfen. Zur Koordinierung von Bauarbeiten ("Mitverlegung" - Art 5 GIA) sowie zum Zugang zu gebäudeinternen physischen Infrastrukturen (Art 11 GIA) hat BEREC Leitlinien veröffentlicht (siehe Leitlinien zu Art 5(6) und Leitlinien zu Art. 11).
Der Ausbau breitbandiger Infrastruktur erfordert eine solide Datenbasis, auf Grundlage derer der Roll-Out vorangetrieben und die Fortschritte messbar gemacht werden können. Die RTR stellt mit der zentralen Stelle für Infrastrukturdaten (ZIS) sowie mit der geografischen Erhebung zur Breitbandversorgung (ZIB) zwei wesentliche Portale zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Österreich zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die RTR das BMWKMS bei der laufenden Aktualisierung der Datengrundlage für den Breitbandatlas.
Weiters veröffentlicht die RTR als zentrale Stelle für Genehmigungen auf ihrer Website Informationen über die Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für Bauarbeiten, die für die Errichtung von VHCN erforderlich sind.
Auch bei den Marktanalysen, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, sind Investitionsanreize in VHCNs zu berücksichtigen. Aufgrund von privatrechtlich abgeschlossenen Verträgen zwischen A1 und mehreren alternativen Betreibern über den Zugang zu virtueller Entbündelung (vULL 2.0) und zu neuen FTTB/H-Investitionen von A1 (VHCN-Vertrag) wurden die Breitband-Vorleistungsmärkte mit einer Entscheidung der TKK vom 10.10.2022 dereguliert. Diese Entscheidung wurde allerdings mit einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichthofs vom 12.08.2026 aufgehoben. Die Entwicklungen auf den Märkten werden von der RTR laufend beobachtet. Im März 2025 wurde von der TKK eine neue Marktanalyse eingeleitet.