Förderung, die Journalismus möglich macht.
Die Qualitäts-Journalismus-Förderung soll die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien von Tages- und Wochenzeitungen über Magazine bis hin zu reinen Online-Medien stärken und damit einen lebendigen demokratischen Diskurs sowie eine breite Meinungsvielfalt fördern. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu Zielen, Förderbereichen und Rahmenbedingungen.
Auf dieser Seite finden Sie außerdem die wichtigsten Änderungen der Richtlinien sowohl zur Qualitäts-Journalismus-Förderung als auch zur Presseförderung.
Zur Förderung der Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien als Grundlage für den öffentlichen Diskurs und die Meinungsvielfalt sowie insbesondere der von professionellen Journalistinnen und Journalisten in Verfolgung anerkannter journalistischer Grundsätze und der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich Faktizität und Quellenherkunft in Redaktionen geschaffenen Inhalte unterstützt der Bund durch finanzielle Zuwendungen im Besonderen Medieninhaber von Medien im Print- und Online-Bereich, die auf das österreichische Publikum ausgerichtet sind.
Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Magazinen sowie Online-Medien können - sofern sie die im Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) festgelegten Kriterien erfüllen - Förderungen in mehreren Bereichen beantragen. Dazu zählt insbesondere die Journalismus-Förderung, die auf die Unterstützung redaktioneller Arbeit und professioneller journalistischer Inhalte abzielt.
Darüber hinaus fördert das QJF-G Maßnahmen zur Stärkung der inhaltlichen Vielfalt, etwa in der regionalen Berichterstattung sowie in der internationalen und europäischen Berichterstattung. Ebenso umfasst die Qualitäts-Journalismus-Förderung Unterstützungen für die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung von Journalistinnen und Journalisten sowie für die Ausbildung von Nachwuchsjournalist:innen bei Medieninhaber:innen.
Ergänzend zu diesen Förderungen für Medienunternehmen sieht das Gesetz auch Fördermöglichkeiten für weitere Zielgruppen vor. Dazu zählen Einrichtungen der journalistischen Aus- und Fortbildung, Medienkompetenz- und medienpädagogische Einrichtungen, Presseclubs, Forschungs- und Bildungseinrichtungen im Bereich der Medienforschung sowie Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich.
Der gesetzliche Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt auf der Journalismus-Förderung. Diese macht rund drei Viertel des jährlichen Förderbudgets aus. Berechnungsgrundlage für die Journalismus-Förderung ist die Anzahl der hauptberuflich tätigen Journalist:innen (VZÄ im Jahresdurchschnitt). Zusätzliche Fördermittel können Medieninhaber:innen erhalten, wenn sie ein Redaktionsstatut gemäß § 5 MedienG abgeschlossen haben, über ein Fehlermanagementsystem verfügen, ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet haben oder im Unternehmen Frauenförderpläne vorweisen und anwenden können.
Insgesamt stehen für die Qualitäts-Journalismus-Förderung 20.042.500 Euro zur Verfügung, die auf mehrere Förderbereiche verteilt werden.
Neben der Journalismus-Förderung zählen dazu unter anderem die Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale, internationale und EU-Berichterstattung, die Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, eine Medienkompetenz-Förderung sowie die Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, von Presseclubs und von Medienforschungsprojekten.
Übersteigt die Summe der beantragten Fördermittel die für einen Förderbereich vorgesehene Dotierung, werden die Beträge anteilig gekürzt. Konkrete Aussagen zu einzelnen Förderhöhen sind daher erst nach Einlangen und Prüfung sämtlicher Ansuchen möglich.
Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien finden sich im Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) sowie in den von der KommAustria erlassenen Förderrichtlinien.
Wie stelle ich ein Förderansuchen?
Die Einreichung eines Förderansuchens erfolgt ausschließlich online über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR-GmbH.
Eine Benutzerkennung sowie eine elektronische Signatur (ID Austria) sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung.
Wie erhalte ich eine Benutzerkennung?
Um ein Förderansuchen zu stellen, benötigen Sie bis zur Einreichung eine Benutzerkennung.
Fordern Sie Ihre Benutzerkennung über das Registrierungsformular an, dabei sind folgende Beilagen hochzuladen:
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Wie erhalte ich die ID Austria (ehemals Handy-Signatur)?
Alle Informationen zum Erhalt der ID Austria erhalten Sie auf dieser Seite.
Für individuelle Fragen steht Ihnen das Team der Abteilung Förderungen gerne zur Verfügung; Sie erreichen uns unter koafoerderungen@rtr.at .