Der Beschuldigte hat als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen des ORF nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-G zu verantworten, dass der ORF am 11.12.2022 durch die Ausstrahlung von Produktplatzierung für „John Harris Fitness“ in der zwischen ca. 17:58 und ca. 18:30 Uhr im Fernsehprogramm ORF 2 ausgestrahlten Sendung „Stars & Talente“ gegen die Bestimmung des § 16 Abs. 1 ORF- G verstoßen hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.