• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    02.02.2024
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 3.500/23-020

Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des ORF-G

Der Beschuldigte hat als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen des ORF nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-G zu verantworten, dass der ORF am 11.12.2022 durch die Ausstrahlung von Produktplatzierung für „John Harris Fitness“ in der zwischen ca. 17:58 und ca. 18:30 Uhr im Fernsehprogramm ORF 2 ausgestrahlten Sendung „Stars & Talente“ gegen die Bestimmung des § 16 Abs. 1 ORF- G verstoßen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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