Zuständigkeit für TK-Frequenzen


Für die Verwaltung von Frequenzen ist das BMF zuständig. Die Zuteilung erfolgt abhängig von der Festlegung in einer Verordnung (im Frequenznutzungsplan) nach TKG 2021. In dieser wird festgelegt, dass bestimmte Frequenzbereiche (harmonisierte ECS-Frequenzen für Mobilfunk und Breitband) der TKK zur Verwaltung überlassen werden. Die RTR wiederum legt fest, ob der TKK überlassene Frequenzen „zahlenmäßig beschränkt“ sind. Der Begriff „zahlenmäßig beschränkt“ bedeutet, dass diese Frequenzen durch die TKK in einem Auswahlverfahren (z.B. Auktion) zu vergeben sind. Sind die Frequenzen nicht „zahlenmäßig beschränkt“ zu erfolgt die Vergaben in einem Zuteilungsverfahren („first come, first serve“). In beiden Fällen benötigt der Zuteilungsinhaber zusätzlich eine Betriebsbewilligung des Fernmeldebüros.

In der Frequenznutzungsverordnung 2013 (FNV 2013, BGBl II 63/2014 idF BGBl II 61/2023) wird folgender Frequenzbereich als "zahlenmäßig beschränkt" festgelegt:

Weitere Frequenzbereiche werden in der Frequenznutzungsverordnung 2013 als ECS-Bänder bezeichnet und damit der Regulierungsbehörde zur Verwaltung überlassen. Die RTR hat mit Verordnung (ZaBE-V 2023, BGBl II 138/2023) festgelegt, dass folgende Frequenzbereiche "zahlenmäßg beschränkt" sind:

In der obigen Verordnung weiters festgelegt, dass folgendes ECS-Band nicht "zahlenmäßig beschränkt" ist:

Frequenzhandel

Zuteilungsinhaber haben gemäß § 20 TKG 2021 die Möglichkeit der Überlassung von Frequenzen an Dritte. Die Überlassung bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch die TKK.

Die TKK hat den Antrag auf Überlassung, sowie die Entscheidung über die Genehmigung der Überlassung der Frequenznutzungsrechte zu veröffentlichen.

Bei der Entscheidung sind die technischen und wettbewerblichen Auswirkungen zu berücksichtigen.

Änderung der Frequenzzuteilung

Auf Grundlage des § 21 TKG 2021 besteht für den Frequenzinhaber auch die Möglichkeit, eine Änderung der Frequenzzuteilung zu beantragen. Bei einer derartigen Entscheidung hat die Regulierungsbehörde insbesondere die technische Entwicklung und die Auswirkung auf den Wettbewerb zu berücksichtigen.

Europäische Frequenzentscheidungen

Siehe Übersicht der Europäischen Kommission (auf Englisch).

Berichte Radio Spectrum Policy Group (RSPG)

Siehe Übersicht RSPG (auf Englisch).